Schöffenwahl
Die Stadt Oberharz am Brocken informiert:
Die Beteiligung in Gerichtsverfahren als Schöffe ist ein freiwilliges und sehr anerkennenswertes Amt.
Die ehrenamtlich Tätigen werden von der Arbeit freigestellt und erhaltern auch eine Entschädigung für die entstandenen Kosten.
Um diese wichtige Arbeit weiter zu stärken, möchten und müssen wir eine Vorschlagsliste für die Stadt Oberharz erstellen.
Weitere Informationen (z.B. zu Fristen) finden Sie auf folgender Internetseite oder auch auf der PDF, im Anhang dieser Bekanntmachung.
Link auf die Seite www.schoeffenwahl.de